Erweitertes Führungszeugnis

Hintergrund
Auf Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes § 72a Sozialgesetzbuch VIII sind wir als Diözesanstelle im Sinne der Präventionsordnung dazu verpflichtet, von allen ehrenamtlichen KLJB-Mitgliedern im Alter von mindestens 16 Jahren, die in betreuender, beaufsichtigender oder erzieherischer Funktion in der Jugendverbandsarbeit aktiv sind, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (eFZ) einzufordern.

Das trifft zu bei …

  • regelmäßigen Treffen auf Kreis- oder Ortsebene
  • einmaligen und wiederkehrenden Veranstaltungen mit Übernachtungen
  • regelmäßiger Mitarbeit im Rahmen kurzzeitiger oder zeitlich befristeter Projekte und Veranstaltungen

Dieses Gesetz ist von großer Wichtigkeit und darf nicht einzig als Pflicht und Zusatzaufwand für euch und uns verstanden werden, sondern ist auch als zentrale Möglichkeit zu begreifen, die ehrenamtliche Verbandsarbeit im Sinne der Prävention vor sexualisierter Gewalt entsprechend abzusichern. Diese Regelung kommt uns allen zugute. Es sei an dieser Stelle noch erwähnt, dass ohne Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, eine betreuende, beaufsichtigende oder erzieherische Tätigkeit zukünftig nicht mehr möglich ist.

Das Thema Prävention besteht für uns aus zwei Standbeinen: das der rechtlichen Absicherung, aber auch das der Sensibilisierung und Auseinandersetzung mit dem Thema Prävention im Umgang miteinander. Wir möchten in beiden Bereichen stärken und bieten bei Bedarf gerne Schulungen an. Auch die kirchlichen Jugendbüros veranstalten regelmäßig Präventionsschulungen.

Beantragung
Das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis kann beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt werden. In Abhängigkeit von der Gemeinde bzw. Stadt kann dies als Einzelbeantragung oder auch als Sammelbeantragung z. B. einer Ortsgruppe erfolgen. Das erweiterte Führungszeugnis ist durch eine Bestätigung der ehrenamtlichen Tätigkeit, welche über das Diözesanbüro erhältlich ist, kostenlos.

Ablauf
Schritt 1: Übersendung Erfassungsbogen an die KLJB-Diözesanstelle
Schritt 2: Antrag auf ein eFZ und Bestätigung für die Meldebehörde in der Gemeinde
Schritt 3: Übersendung und Einwilligung Datenerklärung + Selbstauskunftserklärung an Präventionsstelle
Schritt 4: Übersendung Ehrenerklärung an KLJB-Diözesanstelle

Detailliertere Infos findet ihr hier:
Ablauf

Bereits im Voraus ein großes Dankeschön für eure bedeutsame Hilfe und Unterstützung!