Erweitertes Führungszeugnis

Liebe Mitglieder der KLJB!

Uns ist es ein großes Anliegen, Euch über ein paar wichtige und notwendige Entwicklungen in der kirchlichen Jugendverbandsarbeit zu informieren.

Erstinformationen
Auf Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes §72a Sozialgesetzbuch VIII sind wir als Diözesanstelle im Sinne der Präventionsordnung dazu verpflichtet, von allen ehrenamtlichen KLJB-Mitgliedern im Alter von mindestens 16 Jahren, die in betreuender, beaufsichtigender oder erzieherischer Funktion in der Jugendverbandsarbeit aktiv sind, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (eFZ) einzufordern.

Das trifft zu bei…

  • regelmäßigen Treffen auf Kreis- oder Ortsebene
  • einmaligen und wiederkehrenden Veranstaltungen mit Übernachtungen
  • regelmäßiger Mitarbeit im Rahmen kurzzeitiger oder zeitlich befristeter Projekte und Veranstaltungen

Nicht nur Pflicht, sondern auch Sicherheit…
Dieses Gesetz ist von großer Wichtigkeit und darf nicht einzig als Pflicht und Zusatzaufwand für euch und uns verstanden werden, sondern ist auch als zentrale Möglichkeit zu begreifen, die ehrenamtliche Verbandsarbeit im Sinne der Prävention vor sexualisierter Gewalt entsprechend abzusichern. Diese Regelung kommt uns allen zugute. Es sei an dieser Stelle noch erwähnt, dass ohne Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, eine betreuende, beaufsichtigende oder erzieherische Tätigkeit (siehe o. g. Beispiele) zukünftig nicht mehr möglich ist.

Wo krieg ich´s her?
Das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis kann beim für dich zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt werden. In Abhängigkeit von der Gemeinde bzw. Stadt kann dies als Einzelbeantragung oder z. T. auch als Sammelbeantragung z. B. einer Ortsgruppe erfolgen. Wie dies bei euch konkret aussieht, erfahrt ihr im Austausch mit eurem zuständigen Kreis. Das erweiterte Führungszeugnis ist durch eine Bestätigung der ehrenamtlichen Tätigkeit, welche über das Diözesanbüro erhältlich ist, selbstverständlich kostenlos.

Wir ziehen alle an einem Strang…
Bei der konkreten Umsetzung der Einholung der erweiterten Führungszeugnisse sind wir auf eure wertvolle Mithilfe und Zusammenarbeit angewiesen. Es können sich im Laufe der Zeit auch wieder Anpassungen und Veränderungen ergeben, falls dies notwendig und sinnvoll erscheint und das Vorgehen erleichtert. Wir müssen diesen Prozess gemeinsam ausprobieren, weshalb wir uns auch immer über kritische Rückmeldungen von euch freuen.

Bereits im Voraus ein großes Dankeschön für eure bedeutsame Hilfe und Unterstützung!

Auf zwei Beinen…
Das Thema Prävention besteht für uns aus zwei Standbeinen: das der rechtlichen Absicherung, aber auch das der Sensibilisierung und Auseinandersetzung mit dem Thema Prävention im Umgang miteinander.

Wir möchten uns in beiden Bereichen stärken und bieten euch bei Bedarf gerne Schulungen an. Auch die kirchlichen Jugendbüros veranstalten regelmäßig Präventionsschulungen.

Ablauf
Folgende Schritte müsst ihr bei der Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses (eFz) befolgen:

Schritt 1: Übersendung Erfassungsbogen an die KLJB-Diözesanstelle

Schritt 2: Antrag auf ein eFZ und Bestätigung für die Meldebehörde in der Gemeinde

Schritt 3: Übersendung und Einwilligung Datenerklärung + Selbstauskunftserklärung an Präventionsstelle

Schritt 4: Übersendung Ehrenerklärung an KLJB-Diözesanstelle

Detailliertere Infos findet ihr hier:
Ablauf
Infoflyer

Damit ihr bestmöglich das Gesetz befolgt, haben wir für euch ein Video gedreht, in dem erklärt wird, welche Schritte wann und wie erfolgen sollen.