Gemeinnützigkeit & Spenden

Gemeinnützigkeit und Spenden
Bei der Diözesanversammlung 2023 wurde der Beschluss gefasst, die Diözesansatzung zu ändern. Dadurch konnten wir zum 01.01.2024 vom Finanzamt als gemeinnützig eingestuft werden. Das heißt, der Diözesanverband ist jetzt dazu berechtigt, Spendenquittungen auszustellen.

Ortsgruppen und Kreise dürfen keine Spendenquittungen ausstellen. Solltet ihr in diese Situation kommen, meldet euch, noch bevor ihr das Geld erhaltet, in der Diözesanstelle. Bei Sachspenden benötigen wir eine Angabe zur Herkunft bzw. Unterlagen zur Wertermittlung (z. B. Rechnung, Gutachten). Meldet euch in jedem Fall einer Spende bei uns im Büro.