1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Maßnahmen und Veranstaltungen (im Folgenden bezeichnet als „Maßnahmen“) der Katholischen Landjugendbewegung Diözese Passau (im Folgenden bezeichnet als „KLJB Passau“). Geschäftsbedingungen anderer Veranstalter*innen finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder die KLJB Passau nicht Veranstalterin, sondern nur Vermittlerin ist.
2. Teilnahmebedingungen
Zu den Maßnahmen können sich grundsätzlich alle anmelden, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkungen nach Alter, Geschlecht oder Anzahl der Teilnehmer*innen angegeben sind. Um die Organisation zu erleichtern, werden Menschen mit Einschränkungen gebeten, immer direkt mit der KLJB Passau per Mail (kljb@bistum-passau.de) oder über das Anmeldeformular Kontakt aufzunehmen, um die Gegebenheiten zu klären.
3. Anmeldung und Vertragsabschluss
Die Anmeldung muss in der Regel in Textform oder online erfolgen. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von einer erziehungsberechtigten Person zu unterschreiben. Mündliche Absprachen sind unwirksam, solange sie nicht schriftlich bestätigt worden sind.
Mit der Anmeldung wird verbindlich der Abschluss eines Vertrages gewünscht. Dieser kommt zustande sobald die Anmeldung von Seiten der KLJB Passau bestätigt wird. Der Vertrag verpflichtet beide Parteien zur Erbringung der jeweiligen Leistungen. Sollte eine Maßnahme bereits ausgebucht sein und Sie werden auf eine Warteliste gesetzt, kommt der Vertrag zunächst nicht zustande und Sie werden zeitnah darüber informiert, sollte sich etwas ändern.
4. Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmegebühr muss spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der KLJB Passau eingegangen sein, wenn keine andere Vereinbarung gilt oder keine Rechnung mit anderem Zahlungsziel gestellt wurde. Bei kurzfristiger Anmeldung ist die Teilnahmegebühr nach Erhalt der Anmeldebestätigung in voller Höhe zu zahlen.
5. Leistung
Maßgeblich für den Inhalt des Vertrages sind allein die Ausschreibung, diese AGB, die allgemeinen Informationen zur Maßnahme, die Bestätigung in Textform und die Informationen der KLJB Passau bei eventuellen Vorbereitungstreffen für einzelne Maßnahmen. In der Regel beinhaltet die Teilnahmegebühr die Begleitung, Unterbringung und Programmgestaltung. Verpflegung ist je nach Maßnahme inklusive. Teilnehmer*innen, die gebuchte Leistungen nicht in Anspruch nehmen oder auf sie verzichten, haben hieraus keinen Anspruch auf Erstattung gegen uns. Teilnehmer*innen, die Fremdleistungen hinzubuchen, sind selbstständig dafür verantwortlich. Die KLJB ist weder für die Fremdleistung noch für die Vereinbarkeit mit den Leistungen, die von der KLJB angeboten und vertragsmäßig gebucht wurden, verantwortlich.
6. Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Maßnahme nicht beeinträchtigen. Die KLJB Passau verpflichtet sich, die Teilnehmer*innen über solche Änderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
7. Rücktritt
Vor Beginn der Maßnahme können die Teilnehmer*innen vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss aus Gründen der Nachvollziehbarkeit in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Wirkung des Rücktritts ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der KLJB Passau. Teilnehmer*innen können sich mit Zustimmung der KLJB Passau durch eine geeignete Ersatzperson vertreten lassen.
Bei Rücktritt fallen folgende Storno-Kosten an:
Storno bis 8 Wochen vor Beginn: keine Gebühr
Storno bis 4 Wochen vor Beginn: 25 % der Teilnahmegebühr
Storno bis 2 Wochen vor Beginn: 50 % der Teilnahmegebühr
Danach: 75 % der Teilnahmegebühr
8. Rücktritt durch die KLJB Passau
Wird die von der KLJB Passau festgelegte Mindestteilnehmer*innenzahl nicht erreicht, so ist die KLJB Passau berechtigt, die Maßnahme abzusagen. Bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall unverzüglich und in voller Höhe zurückbezahlt. Weitere Ansprüche entstehen auf beiden Seiten nicht.
9. Außergewöhnliche Umstände
Wird die Maßnahme nach Vertragsabschluss in Folge nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände (z. B. Krieg, Naturkatastrophen, Streik oder ähnlich schwerwiegende Vorfälle) erheblich erschwert, so können sowohl die Teilnehmer*innen als auch die KLJB Passau den Vertrag kündigen. Die KLJB Passau wird bei Vorliegen eines Absagegrundes die Teilnehmer*innen unverzüglich benachrichtigen und die Teilnahmegebühr zurückzahlen, kann jedoch für bereits erbrachte Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
10. Einreisebestimmungen
Von Vertragspartner*innen wird erwartet, sich bei Reisen ins Ausland über die geltenden Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen zu informieren. Alle Kosten und Nachteile, die als Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des*der Teilnehmers*in. Die Teilnehmer*innen müssen einen gültigen Kinderausweis, Personalausweis oder einen Reisepass mitbringen.
11. Ausschluss
Bei groben oder mehrmaligen Verstößen gegen die üblichen Verhaltensregeln und die Anordnungen der Aufsichtspflichtigen können die Teilnehmer*innen ohne Erstattung der Teilnahmegebühr von der Maßnahme ausgeschlossen werden. Der daraus entsprechende Rücktransport erfolgt auf Kosten des*der Vertragspartners*in.
12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Für Druckfehler und Irrtümer kann keine Haftung übernommen werden.
13. Haftung
Die KLJB Passau haftet als Veranstalterin für:
– die gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen
– die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
– die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen
Die Leitung von Maßnahmen der KLJB Passau, insbesondere die Erfüllung der Aufsichtspflicht, wird von volljährigen, gut ausgebildeten Personen wahrgenommen.
Sofern minderjährige Personen in der Leitung einer Veranstaltung mitarbeiten, geschieht dies zu Ausbildungszwecken. Mit Aufgaben der Aufsichtspflicht werden diese Leute nicht oder nur in geringem, zeitlich eng begrenztem Umfang betraut.
In Ausnahmefällen (z. B. Arztbesuch) kann es erforderlich sein, dass minderjährige Teilnehmer*innen von einem Mitglied der Leitung der Maßnahme in dessen Privatauto befördert werden. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung stimmen die Erziehungsberechtigten der Teilnehmer*innen dieser Beförderung schon im Vorhinein zu.
Nicht gehaftet wird für Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden und die in der Ausschreibung als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
Die Teilnehmer*innen sind verpflichtet, die KLJB Passau (während der Veranstaltung: die Leitung) rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines Schadens hinzuweisen.
14. Haftungsbegrenzung
Ansprüche wegen einer angeblich nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise hat der*die Kund*in innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur mehr geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Diese Ansprüche verjähren in zwei Jahren, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
15. Versicherungsschutz
Für gemeldete Mitglieder in der KLJB-Diözesanstelle gilt die BDKJ-Mitgliederversicherung, welche Unfall-, Haftpflicht- und Rechtschutzfälle abdeckt. Personen, die nicht in der Diözesanstelle als KLJB-Mitglied gemeldet sind, sind von dieser Versicherung ausgeschlossen. Diese Personen bzw. deren Erziehungsberechtigten haben selbst für ausreichend Versicherungsschutz zu sorgen. Zusätzlich gilt für Personen in Leitungsfunktion die Unfall- und Haftpflichtversicherung der Diözese Passau. Soweit im Einzelfall für Maßnahmen eine Versicherungsleistung angeboten wird, geht dies aus der Ausschreibung der Maßnahme hervor.
16. Förderung durch Drittmittel
Die Veranstaltungen der KLJB Passau werden in der Regel durch staatliche und/oder kirchliche Zuschüsse gefördert. Die Teilnahmegebühren gelten vorbehaltlich der Bewilligung der Förderung durch die zuschussgebenden Stellen.
17. Ermäßigung KLJB-Mitglieder
KLJB-Mitglieder, die in einer KLJB-Ortsgruppe oder einem KLJB-Kreisverband im Diözesanverband Passau Mitglied sind, erhalten in der Regel eine Ermäßigung. Die Ermäßigung geht aus der Ausschreibung hervor. Die Ermäßigung wird von der KLJB Passau getragen.
18. Datenschutz
Mit der Anmeldung wird eingewilligt, dass die angegebenen Daten gespeichert werden. Diese Zustimmung kann jederzeit unter kljb@bistum-passau.de widerrufen werden. Die Daten dienen ausschließlich zur Organisation der Maßnahme. Zum Zwecke der Zuschuss-Abrechnung können Name, Alter, PLZ und Wohnort an den BDKJ Bayern und den Bayerischen Jugendring weitergegeben werden. Bei Zusammenarbeit mit einem Reiseveranstalter werden die personenbezogenen Daten wie benannt auch an die Leistungserbringer*innen der Reisen bzw. Teilleistungen übermittelt. Weitere Informationen zum Datenschutz unter Impressum & Datenschutz.
19. Foto- und Filmaufnahmen
Die Teilnehmer*innen bzw. deren Erziehungsberechtigte haben auf der Beitrittserklärung der KLJB Passau und bei der Anmeldung zu einer Maßnahme die Möglichkeit, zur Verwendung von Foto- und Filmaufnahmen sowie zur Veröffentlichung des Namens einzuwilligen.
Sollte die Einwilligung nicht vorliegen, werden von den betreffenden Personen keine Fotos und Videos aufgenommen.
20. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Streitigkeiten bei Maßnahmen und Veranstaltungen der KLJB nach diesen AGB ist der Sitz der KLJB in Passau. Es gilt deutsches Recht.
Passau, April 2025
KLJB Passau